Promotion

Ihr Weg zum Dr. rer. nat. an der Fakultät für Physik

Ihr Weg zur Promotion

Liebe Promovierende und alle, die es werden wollen! Hier finden Sie alle Informationen zur Promotion an der Fakultät für Physik. Wir beantworten Ihre Fragen und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem Doktortitel!

  1. Wendelstein 2.1 m Fraunhofer Teleskop

Quantenphysik

© Jan Greune

Astrophysik

© M. Kluge

Meteorologie

© Bernhard Mayer

Medizinische Physik

© Katia Parodi

Theoretische Physik

© Christoph Hohmann

Erste Schritte

Denken Sie über eine Promotion nach? Überlegen Sie sich zunächst, in welchem Forschungsgebiet Sie gerne arbeiten möchten! Die Wahl Ihres Promotionsthemas ist von zentraler Bedeutung, denn wer mit Begeisterung forscht, der kommt am Ende an sein Ziel! An der Fakultät für Physik ist eine Promotion in den Fächern Astronomie, Meteorologie und Physik möglich.

Anschließend sollten Sie eine prüfungsberechtigte Betreuungsperson für Ihr Promotionsvorhaben finden. Auch gezielt nach Promotionsstellen zu suchen und sich über strukturierte Promotionsprogramme zu informieren, kann sehr hilfreich sein.

Nehmen Sie direkt Kontakt mit einer oder einem unserer Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler auf. Informationen zu den Fächern und Forschungsgebieten sowie eine Übersicht der Professorinnen und Professoren finden Sie im Bereich Forschung.

Für die Zulassung zur Promotion ist ein 5-jähriger Masterabschluss mit mindestens der Note ‘gut’ oder ein 3-jähriger Bachelor-Abschluss mit der Note ’sehr gut’ erforderlich.

Administratives

Wir begleiten Sie gerne bei allen administrativen Schritten - von der Zulassung über die Einreichung bis zur Verteidigung Ihrer Dissertation. Sie finden nachfolgend alle wichtigen Informationen dazu.

Betreuungsperson

Suchen und kontaktieren Sie selbstständig eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer. Als Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer zählen alle Professorinnen und Professoren sowie Privatdozentinnen und Privatdozenten der Universität.

Zulassungsschreiben
Eine Zulassung im Dekanat ist zwingend notwendig.
Hierfür reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:
(beglaubigte Kopien können vor Ort im Dekanat gemacht werden)

und

  • bei deutschem Universitätsabschluss im Fach Physik: Masterzeugnis und –urkunde als beglaubigte Kopie (mindestens mit der Gesamtbewertung „gut“)
  • bei ausländischen oder fachfremden Hochschulabschluss: beglaubigte Urkunde, Zeugnis und Transkript vom Bachelor sowie Master

Die Promotionsberechtigung wird geprüft. Die Zulassung wird Ihnen im Anschluss per Post zugesandt. Mit dieser könnnen Sie sich dann für die Immatrikulation bei der Studentenkanzlei oder dem International Office vorstellen.

Mit einem hervorragendem Bachelorabschluss kann Ihnen der direkte Zugang zum Promotionsstudium eröffnet werden.

Voraussetzungen dafür sind

  • ein exzellenter Bachelorabschluss mit „sehr gut“
  • bzw. eine Platzierung unter den besten 10% im jeweiligen Jahrgang,
  • eine Mentorin oder einen Mentor, der Sie berät.

Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss, der außerhalb der EU erworben wurde, müssen das Ergebnis eines GRE Subject Test in Physik oder Mathematik vorlegen.

Gehen Sie wie folgt vor:

  • Bitte reichen Sie zusätzlich zum Antrag auf Promotionszulassung (PDF, 110 KB) noch dieses Formular (PDF, 128 KB) zusammen mit den dort geforderten Unterlagen beim Dekanat ein.
  • Bitten Sie Ihre Mentorin oder Ihren Mentor, die Mentorenzusage an das Dekanat zu schicken. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassung für den jeweiligen Masterstudiengang der Fakultät für Physik.

  • Sie müssen sich dann im jeweiligen Masterstudiengang einschreiben und
  • in den folgenden zwei Semestern 60 ECTS an Master Veranstaltungen erfolgreich mit Durchschnittsnote mindestens gut (Note ≤ 2,5) absolvieren. Die Kursauswahl findet in Absprache mit Ihrer Mentorin oder Ihrem Mentor statt.
  • Diese geforderten Leistungen müssen am Ende der zwei Semester beim Dekanat nachgewiesen werden. Legen Sie hierzu die Masterscheine beim Prüfungsamt vor und lassen Sie sich einen Kontoauszug erstellen.

Wenn Sie die 60 ECTS mit Durchschnittsnote „gut“ nachweisen können, kann Ihnen Ihre Mentorin oder Ihr Mentor eine Betreuungszusage für die Promotion geben.

  • Bitte legen Sie die Betreuungszusage zusammen mit dem Kontoauszug der Masterleistungen beim Dekanat vor.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassung zum Promotionsstudium.

  • Sie können sich dann im Promotionsstudiengang immatrikulieren.

Mit der Promotion erwerben Sie keinen Masterabschluss. Dies kann später Auswirkungen z.B. auf die Eingruppierung bei Einstellungen im öffentlichen Dienst haben. Eine Promotion ohne Masterabschluss ist daher für Personen, die in Deutschland bleiben wollen, nicht anzuraten. Wenn Sie einen Masterabschluss anstreben, sollten Sie jedoch weiter im Masterstudiengang eingeschrieben bleiben und die noch notwendigen Leistungen erbringen.

Informationen, wie Sie einen Masterabschluss erwerben können, finden Sie in den FAQs dieser Seite.

Der Dozent oder die Dozentin, die Ihnen die Mentorenzusage gibt, ist nicht verpflichtet, Sie weiter zu betreuen und Ihnen eine Betreuungszusage für die Promotion zu geben.

Mit einem Masterabschluss in Physik von insgesamt 4 Jahren Ausbildung, z.B.

  • mit einem "First Degree Master" oder
  • mit einem 3-jährigen Bachelorabschluss und einem einjährigen Masterabschluss ("Integrated Master")
ist eine Zulassung zu den gleichen Bedingungen möglich wie bei der Zulassung mit einem exzellenten Bachelorabschluss.

Abhängig davon ob Sie aus Deutschland kommen und ob Sie Ihren Masterabschluss in Deutschland erhalten haben, ist das International Office oder die Studentenkanzlei für die Immatrikulation als Doktorandin oder Doktorand zuständig. Bitte folgen Sie den Hinweisen auf der Informationsseite zur Immatrikulation in einen Promotionsstudiengang.

Bitte beachten Sie:

  • Die Promotion unterliegt keiner Regelstudienzeit. Die Immatrikulation zum Zweck der Promotion ist im Regelfall auf maximal 8 Semester beschränkt.
  • Wenn Sie eine Promotion über den Zugang mit einem exzellenten Bachelorabschluss anstreben, müssen Sie sich als Masterstudentin oder Masterstudent bewerben. Siehe hierzu Informationsseite zu Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation.

Für die Abgabe Ihrer Dissertation gibt es folgendes zu beachten:

  • Zwischen Abgabe und mündlicher Prüfung sollten Sie mindestens sechs Wochen einplanen, damit alle Fristen ordnungsgemäß eingehalten werden können. Final ausschlaggebend ist die Einreichung beider Gutachten im Dekanat, da laut Promotionsordnung im Anschluss danach noch mindestens 3 Wochen bis zur mündlichen Prüfung gegeben sein müssen. Wir empfehlen Ihnen daher, für die Planung Ihrer mündlichen Prüfung Rücksprache mit Ihren Gutachtern zu halten.
  • Die Kommission besteht nach der alten Studienordnung aus 6 Mitgliedern und nach der neuen aus 5 Mitgliedern. Unter den Prüfern muss sich ein Theoretiker, ein Experimentalphysiker sowie eine Person aus einem anderen Fachgebiet der Physik als das Ihre befinden. Die Vorschlagsliste der Promotionskommission darf nur ein fakultätsfremdes Mitglied enthalten.
  • Die Dissertation muss in achtfacher Ausfertigung (alte Promotionsordnung) bzw. siebenfacher Ausfertigung (neue Promotionsordnung), fest gebunden in DIN A 4 eingereicht werden. Eine deutsche Zusammenfassung sollte innerhalb der Arbeit vorangestellt sein.
  • Alle notwendigen Unterlagen und Nachweise können Sie dem Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung (neue StO) (PDF, 231 KB)/ Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung (alte StO) (PDF, 231 KB) entnehmen.
    Bitte lesen Sie diesen sorgfältig durch, damit diverse Dokumente rechtzeitig vor Abgabe Ihrer Dissertation ausgestellt werden können.
  • Die Vorschlagsliste für die Promotionskommission (PDF, 98 KB) kann bereits vorab zur Prüfung eingereicht werden; diese muss immer vom Dekan bewilligt werden.
  • Bitte machen Sie einen Termin für die Abgabe Ihrer Dissertation im Dekanat aus. Bitte senden Sie uns außerdem eine E-Mail an promotion@physik.uni-muenchen.de, in der Sie uns Ihr Abstract als PDF-File sowie Ihre gesamte Dissertation als PDF-File oder als Download-Link zukommen lassen.

    Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an das Promotionsbüro wenden.

Mit mehreren Publikationen promovieren?

Kumulative Dissertationen erfordern in der Regel mindestens drei publizierte und referierte Erstautorenpublikationen in renommierten Zeitschriften. Kumulative Dissertationen müssen vor Einreichung beim Dekan durch die Bertreuerin oder den Betreuer unter Angabe der entsprechenden Publikationen beantragt werden. Erst wenn der Antrag vom Dekan genehmigt wurde, ist eine kumulative Dissertation möglich.

Mischformen zwischen klassischer und kumulativer Dissertation sind möglich, erfordern aber eine ausführliche Begründung und Erläuterung, mit ausreichendem zeitlichen Abstand vor dem beabsichtigten Einreichungstermin.

In allen Fällen ist darauf zu achten, dass mit der Dissertation die eigenständige wissenschaftliche Leistung klar dargestellt und nachgewiesen wird.

Die Prüfung sollte im Regelfall wieder in Präsenz stattfinden. Die Präsentation erfolgt an der Tafel. Eine Remote-Prüfung ist nur dann eine Option, wenn es ein externes Mitglied außerhalb Münchens gibt.

Sofern ein Mitglied der Promotionskommission remote teilnimmt, gelten die Vorgaben der Remoteprüfung:

  • Die Präsentation findet an einem elektronischen Whiteboard statt.
  • Alle Beteiligten müssen sich mit dem hier beschriebenen Verfahren einverstanden erklären.
  • Der Prüfling und die in München ansässigen Prüfer treffen sich persönlich in einem Raum.
  • Eine Remote-Teilnahme ist über geeignete Videokonferenzsysteme möglich. Geeignet und nach den IT-Sicherheitsstandards zugelassen sind DFNconf, LRZmeet und im Ausnahmefall Zoom.
  • Der/die Prüfer*in, die/der das Protokoll führt, unterzeichnet dieses und schickt den Scan des Protokolls per E-Mail an den/die Kommissionsvorsitzende*n. Die/der Vorsitzende druckt das Protokoll aus, unterzeichnet es ebenfalls und schickt es zusammen mit allen anderen Promotions-Unterlagen an das Dekanat.
  • Die/der Kommissionvorsitzende trägt die Verantwortung für das Einhalten dieser Vorgaben, einschließlich der ordnungsgemäßen Führung der Unterlagen und der Einreichung dieser im Dekanat.

Den Termin für die Promotionsprüfung

  • legen Sie selbstständig in Absprache mit allen Mitgliedern der Promotionskommission fest.
  • Bitte teilen Sie dem Dekanat Datum, Ort und Uhrzeit der Prüfung sobald wie möglich mit.
  • Bei Fragen wenden Sie sich bitte an dekanat17@lmu.de

Nach Abgabe Ihrer Dissertation und der mündlichen Prüfung ist es fast geschafft - der Doktortitel rückt in greifbare Nähe.

Bitte beachten Sie, dass der Zwischenbescheid, den Sie nach der mündlichen Prüfung erhalten, noch nicht zur Führung des Doktortitels berechtigt; auch Bezeichnungen wie Doctor designatus (Dr. des.) oder Ähnliches sind unzulässig. Erst mit dem Empfang der Urkunde ürfen Sie den Titel Dr. rer. nat. offiziell tragen.

Um die Promotionsurkunde über die Verleihung des Titels „Doctor rerum naturalium", Dr. rer. nat., ausgehändigt zu bekommen, müssen Sie

  • zuerst sechs gedruckte und evtl. korrigierte Exemplare Ihrer Dissertation bei der Schriftenstelle der Universität abgeben und Ihre Dissertation elektronisch veröffentlichen (weitere Informationen finden Sie hier).
  • Die Abgabe muss gemäß Promotionsordnung innerhalb eines Jahres nach Erteilung des Zwischenbescheides erfolgen.
  • Die Ausstellung der Urkunde erfolgt automatisch nach dem elektronischen Hochladen und der Abgabe der Dissertation an der Universitätsbibliothek.
  • Sobald die Promotionsurkunde zur Abholung im Dekanat bereitliegt (ca. 4-6 Wochen nach Abgabe Ihrer Dissertation an der Universitätsbibliothek) erhalten Sie vom Dekanat eine Nachricht per E-Mail und Sie können diese im Dekanat zu den üblichen Öffnungszeiten abholen.

Dekanat der Fakultät für Physik

Frau Merita Shabanaj
promotion@physik.uni-muenchen.de

Frau Anna-Serena Melo Voigt
promotion@physik.uni-muenchen.de

Die Sprechzeiten finden Sie hier:

Sprechzeiten für Dissertationen und Habilitationen.

Postanschrift des Dekanats der Fakultät für Physik:
Ludwig-Maximilians-Universität München
Fakultät für Physik
Dekanat
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Zentrale Poststelle der LMU - Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

Postanschrift der zentralen Poststelle der LMU:
Ludwig-Maximilians-Universität München
Zentrale Poststelle der LMU, Zi.Nr. 003
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

  • Wie kann ich meine Dissertation aktuell einreichen?
Eine Einreichung der Dissertation ist persönlich oder postalisch möglich. Alternativ kann diese gerne bei der zentralen Poststelle der Universität während deren Öffnungszeiten abgegeben werden. Die aktuelle Postanschrift ist: LMU München, Fakultät für Physik, Dekanat, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München.

  • Was muss ich bei der Einreichung beachten?
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Unterlagen inkl. der Druckexemplare gemeinsam ein. Sobald die Abgabe bzw. Zusendung erfolgt ist, bitten wir Sie um Rückinfo hierüber per E-Mail an promotion@physik.uni-muenchen.de Mit dieser E-Mail senden Sie uns bitte Ihren Abstract sowie eine PDF-Version oder einen Downloadlink Ihrer Arbeit zu.

  • Wie viel Zeit muss zwischen der Abgabe der Dissertation und dem Termin der Verteidigung liegen?
Nach vollständiger Einreichung Ihrer Dissertation müssen mind. 6 Wochen eingeplant werden. Ausschlaggebend für die Terminplanung Ihrer Verteidigung ist der Zugang beider Gutachten im Dekanat. Danach müssen noch mind. 3 Wochen bis zum Termin Ihrer Verteidigung liegen. Gerne können Sie daher für die Planung Ihres Prüfungstermins Rücksprache mit Ihren Gutachtern halten.

  • Woher weiß ich, nach welcher Promotionsordnung ich meine Prüfung verteidigen werde?
Sofern Sie Ihre Promotionszulassung vor dem 01.01.2020 erhalten haben, verteidigen Sie nach der Promotionsordnung vom 19. April 1993 (alte Promotionsordnung). Sollten Sie ab dem 01.01.2020 Ihre Promotionszulassung erhalten haben, so werden Sie nach der neuen Promotionsordnung verteidigen.

  • Welche Unterschiede bestehen zwischen den beiden Promotionsordnungen?
Einer der wichtigsten Unterschiede ist, dass nach der neuen Promotionsordnung ein Mitglied weniger in der Prüfungskommission eingeplant sein muss und sich entsprechend auch die Anzahl der Pflichtexemplare um ein Exemplar reduziert. Zudem muss u.a. nach der alten Promotionsordnung ein Nachweis über die Einschreibung als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent über mind. 2 Semester vorgelegt werden. Dieser Nachweis entfällt nach der neuen Promotionsordnung. Dafür ist die Abgabe eines Führungszeugnisses verpflichtend.

  • Ist ein Wechsel in die neue Promotionsordnung möglich?
Ein Wechsel von der alten in die neue Promotionsordnung war bis zum 30.06.2020 schriftlich dem Dekanat mitzuteilen.

  • Werde ich direkt nach der Zulassung an einem Lehrstuhl angestellt?
Die Zulassung zur Promotion sagt nichts über die Möglichkeit einer Anstellung und über die Eingruppierung während der Promotion aus.

  • Woher bekomme ich beglaubigte Kopien?

Eine Beglaubigung für den Zweck der Zulassung oder Abgabe der Dissertation ist vor Ort im Dekanat möglich. Für offizielle Zwecke können Sie bei Ihrer Gemeinde Kopien Ihrer Zeugnisdokumente beglaubigen lassen (in München beim Kreisverwaltungsreferat, auch Deutsche Botschaften im Ausland beglaubigen). Manche Universitäten in Amerika fordern bei Bewerbungen die Zustellung von beglaubigten Zeugniskopien in versiegelten Umschlägen direkt von der LMU. In diesem Fall bringen Sie bitte einen vollständig adressierten und frankierten Umschlag zusammen mit dem original Zeugnis und Kopien davon bei uns vorbei.

  • Wie kann ich einen Masterabschluss erwerben wenn ich direkt nach dem Bacherlorabschluss eine Promotion beginne?
Um einen Masterabschluss zu erwerben, müssen Sie das vorgeschriebene Curriculum im jeweiligen Masterprogramm absolvieren, also die geforderten Vorlesungen etc. und die praktischen Phasen sowie die Masterarbeit erstellen. Die Forschungsergebnisse im Rahmen einer Masterarbeit können als Ausgangspunkt für das Promotionsprojekt dienen. Eine Dissertation kann jedoch nicht als praktische Phase und Masterarbeit anerkannt werden.

Sie müssen sich außerdem bei der Studentenkanzlei oder dem International Office für den Master bewerben. Bitte beachten Sie die Fristen.

Wir gratulieren!

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Promotion! Sie haben den Doktortitel in der Tasche. Wir möchten dies gerne zusammen mit Ihnen feiern und laden Sie zur Absolventenfeier der Fakultät für Physik ein, die einmal im Jahr alle Absolventinnen und Absolventen des vorangegangenen Studienjahres feierlich verabschiedet.

Theodor-Hänsch-Promotionspreis

Joannis Koepsell, Preisträger des Theodor-Hänsch-Promotionspreis 2022 | © Christoph Hohmann

Joannis Koepsell erhält den Theodor-Hänsch-Promotionspreis 2022 der Fakultät für Physik der LMU München für seine herausragende Dissertation mit dem Titel "Quantum simulation of doped two-dimensional Mott insulators".
Mehr (in englischer Sprache)...

Der Theodor-Hänsch-Promotionspreis wird von der Wilhelm und Else Heraeus-Stiftung für die Fakultät für Physik gestiftet und ist mit 4.000 Euro dotiert. Er ist nach Professor Theodor W. Hänsch (Nobelpreisträger 2005) benannt und soll besonders herausragende Dissertationen im Bereich der Physik auszeichnen. Der Preis wird einmal im Jahr im feierlichen Rahmen der Absolventenfeier der Fakultät für Physik verliehen.

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